Das Gesetz trat bereits im März 2021 in Kraft und forderte bislang den Auf- und Ausbau von elektrischer Leitungsinfrastruktur und Ladepunkten bei Neubau und Sanierung von Wohngebäuden und Gewerbeimmobilien abhängig der Größe des Parkplatzangebotes.
👉 Neu und wichtig ab 2025: Auch gewerblich genutzte Bestandsgebäude mit mehr als 20 Parkplätzen müssen in wenigen Monaten mindestens einen Ladepunkt für E-Fahrzeuge bereithalten. Diese Vorgaben bedeuten konkret, dass etwa Krankenhäuser, Einkaufszentren, Museen, etc., welche über öffentliche Stellplätze verfügen, künftig Ladeinfrastruktur anbieten müssen.
„Nach dem 1. Januar 2025 ist jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen [zudem] mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten.“
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/gebaeude-elektromobilitaetsinfrastruktur-gesetz.html
Vermeiden Sie Bußgelder – seien Sie pünktlich
Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder im 5-stelligen Bereich. Mit Inkrafttreten am 1. Januar 2025 müssen die Ladepunkte betriebsbereit sein und den Nutzern zur Verfügung stehen. Daher ist es wichtig, dass Immobilienbesitzer jetzt handeln. Wattif begleitet Sie bereits ab der Planung und Vorbereitung der Installation. Legen wir los!
GEIG betrifft auch Wohn- und Nicht-Wohngebäude mit kleinem Parkplatz-Angebot!
Auch kleine Parkflächen von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden müssen gesetzliche Vorgaben zur Elektrifizierung der Parkplätze erfüllen. Die konkreten Vorgaben, wie viele Ladepunkte vorbereitet und/oder konkret errichtet werden müssen, sind aufgrund verschiedener Parameter komplex.
Verschärfte EU-Richtlinien werden auch das GEIG in Deutschland stärken
Zusätzlich sehen neue EU-Richtlinien bereits heute Verschärfungen vor. Eine Übertragung in deutsches Recht (GEIG) ist in Arbeit und könnte bereits in 2027 greifen. Sehr gerne stehen wir für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Wir helfen Ihnen – Vollfinanzierung Ihrer Ladeinfrastruktur möglich!
Wattif ist Experte für das Laden von Elektrofahrzeugen. Wir bieten Ihnen unter anderem eine Vollfinanzierung an, damit Sie als Immobilienbesitzer keine Kosten tragen müssen. Außerdem kümmern wir uns um den Betrieb, die Abrechnung verladenen Stroms, die Betreuung und Weiterentwicklung Ihres Standortes – sorgenfrei für Sie!
Kontaktieren Sie uns – wir begleiten Sie auf Ihrem Weg